Zusätzliche Leistungen
Entlastungsleistungen für AufwendungenZusätzliche Entlastungsleistungen (§ 45b SGB XI)
Die Pflegekasse erstattet allen Versicherten, die in einen Pflegegrad eingestuft sind, die ihnen entstandenen Aufwendungen für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen bis zu gesetzlichen Höchstbeträgen. Der Entlastungsbetrag liegt bei:
- 125 Euro monatlich
Nicht in Anspruch genommene Gelder für zurückliegende Monate können noch innerhalb des ersten Halbjahres des nachfolgenden Kalenderjahres berücksichtigt werden, zum 30.06. eines jeden Jahres verfallen nicht in Anspruch genommene Gelder.
Dieses Angebot erstreckt sich auf spezielle Hilfen der allgemeinen Anleitung und Beaufsichtigung mit den zentralen Inhalten der sozialen Betreuung bzw. tagesstrukturierender Maßnahmen durch hierfür zugelassene Pflegedienste, wie die Diakoniestation Haiger. Ausgeschlossen sind generell Leistungen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung. Hierfür steht der ambulante Pflegedienst der Diakoniestation Haiger gerne zur Verfügung.
Die zusätzlichen Betreuungsleistungen sind bei der Pflegekasse zu beantragen und werden durch Mitarbeiter des MDK begutachtet. Antragsberechtigt ist der Versicherte oder ein von dieser Person Bevollmächtigter bzw. dessen Betreuer oder gesetzlicher Vertreter.