Pflegeberatung

Wir stehen an Ihrer Seite

Pflegeberatung (§ 37 SGB XI)

Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, sind verpflichtet, in regelmäßigen Abständen eine Beratung durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst in der eigenen Häuslichkeit abzurufen. Dabei verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, die häusliche Pflege zu fördern, indem die pflegenden Angehörigen von erfahrenen, professionell Pflegenden beraten und unterstützt werden. 

Unsere Pflegefachkraft hilft Ihnen

  • einzuschätzen, ob der Pflegegrad noch stimmt.
  • bei Bedarf zusätzliche Hilfen in Anspruch zu nehmen.
  • festzustellen, ob der zu Pflegende noch zusätzliche Pflegeleistungen benötigt.
  • mit der Beratung zu Pflegehilfsmitteln, die Ihnen die Pflege erleichtern.
  • mit Informationen zu den Möglichkeiten einer Wohnraumanpassung.
  • mit Aufklärung über eine mögliche soziale Absicherung der pflegenden Personen.
  • gesundheitliche Überforderung der Pflegepersonen frühzeitig zu erkennen.
  • Entlastungsmöglichkeiten anzunehmen, wie niederschwellige Betreuungsangebote, teilstationäre Pflege oder Pflegekurse.

Auf diese Weise soll die häusliche Pflege besser ermöglicht und die stationäre Pflege verhindert werden. Für die Pflegegrade I bis III muss die Beratung mindestens einmal im Halbjahr und für die Pflegegrade IV bis V mindestens einmal vierteljährlich erfolgen. Die Pflegeberatung dient zur Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung der pflegenden Angehörigen.